AGB - Autodesk Online-Shop - Schweiz
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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Einleitung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der SOWACOM GmbH (nachfolgend "SOWACOM") gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend "Produkte") von SOWACOM. Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit SOWACOM geschäftliche Beziehungen pflegt.

Urheberrechtlicher Hinweis

Diese AGB sind urheberrechtlich geschützt. Das ausschliessliche Nutzungsrecht gehört der SOWACOM GmbH. Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitige Verwendung ist ausdrücklich untersagt / nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung der SOWACOM GmbH zulässig. Insbesondere ist die Nutzung dieser AGB in unveränderter wie auch in abgeänderter Form für eigene gewerbsmässige Zwecke untersagt/unzulässig und wird zivilrechtlich belangt und strafrechtlich verfolgt.

1. Geltungsbereich

Die AGB gelten für alle Produkte - kostenpflichtig oder gratis -, welche SOWACOM erbringt. Verkauf und Lieferung erfolgen nur nach den AGB von SOWACOM. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, SOWACOM hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird auf dem Internet unter www.cadshop.ch publiziert. Eine schriftliche Ausgabe kann bei SOWACOM bezogen werden.

2. Leistungen von SOWACOM

SOWACOM erbringt ihre Leistungen professionell und sorgfältig gemäss diesen AGB sowie den übrigen Vertragsbestimmungen. SOWACOM ist bestrebt, ihren Kunden ständig die besten und aktuellsten Produkte anzubieten.

3. Angebot

Die Produkte und Dienstleistungen, die auf dem Internet unter www.cadshop.ch publiziert sind, gelten als verbindliches Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der (auflösenden) Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe (von Seiten der Hersteller oder von SOWACOM). Der Vertragsschluss kommt zustande, sobald der Kunde mittels dem vorformulierten Formular im Internet bestellt und dieses bei SOWACOM eintrifft. Das Eintreffen der Bestellung bei SOWACOM wird mittels einer automatisch generierten Bestellungsbestätigung dem Kunden angezeigt. Falls jedoch eine der oben genannten (auflösenden) Bedingungen eintritt, wird der Vertrag sofort und ohne Mitwirkung der Parteien aufgelöst. Darüber wird der Kunde umgehend von SOWACOM informiert. Falls die Übergabe des Produkts schon vorher erfolgt ist, fällt das Eigentum automatisch an SOWACOM zurück und der Kunde ist zur Rückleistung (unter Rückzahlung des bezahlten Preises) verpflichtet. Falls die Übergabe des Produkts noch nicht erfolgt ist, ist der Kunde weder zur Bezahlung des Kaufpreises noch zur Abnahme verpflichtet.

4. Produkteinformationen

SOWACOM ist stets bemüht, die Kunden über die angebotenen Produkte und Dienstleistungen auf der Website bestmöglichst zu informieren und aufzuklären. Da SOWACOM keine Produkte selbst herstellt, sondern nur Originalprodukte von führenden Herstellern verkauft, werden Informationen über diese Produkte von den Herstellern bezogen und für die Kunden übersichtlich und kundenfreundlich zusammengestellt. Deshalb sind alle Angaben auf www.cadshop.ch ohne Gewähr oder Haftung und nicht als Zusicherung zu verstehen. Insbesondere kann für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen keine Haftung übernommen werden. Im Shop als "Demomodell" gekennzeichnete Produkte sind Vorführgeräte, Artikel mit leichten optischen Mängeln oder in Stand gesetzte Produkte. Alle Preise gelten, wenn nichts anderes vermerkt ist, inklusive Mehrwertsteuer, vorgezogene Recyclinggebühren und Urheberrechtsabgaben.

5. Zahlungsbedingungen

Allgemein verpflichtet sich der Kunde, den Betrag per Vorauskasse, Postfinance, Kreditkarte, Paypal oder gegen Rechnung zu bezahlen. Bei Kreditkarten- und PayPalbestellungen fällt der auf der Website publizierte Komissionssatz an. Öffentliche Institutionen und Firmen können nach erfolgreicher Prüfung der "Einkaufsberechtigung" und des Handelsregistereintrages gegen Rechnung beliefert werden. Auch bei Privatkunden wird die Kreditwürdigkeit überprüft, ausserdem kann zum ausgegebenen Betrag eine proportionale Gebühr von 2.5% sowie eine obligate Gebühr von 1 CHF pro Bestellung anfallen. Für den Kunden wird ein Kreditlimit und ein Zahlungsziel festgesetzt. Ohne spezielle Vereinbarungen gilt eine Zahlungsfrist von 10 Tagen Netto. Die Kreditlimiten werden laufend geprüft und angepasst. Falls der Kunde SOWACOM nicht mehr kreditwürdig erscheint, ist SOWACOM berechtigt, die Bestellungen gänzlich oder teilweise rückgängig zu machen.

6. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug des Kunden oder sonstiger vertraglicher Pflichtverletzung oder wenn SOWACOM Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden mindern, so behält sich SOWACOM das Recht vor, noch ausstehende oder zukünftige Leistungen nur noch gegen Vorauszahlung zu erbringen. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, die unter irgendeinem Titel geschuldet sind, sofort fällig, und alle Lieferungen suspendiert. SOWACOM hält sich das Rücktrittsrecht vor. Diese Vertragsauflösung tritt automatisch und ohne Vorankündigung nach acht Tagen in Kraft, nachdem SOWACOM dem Kunden erfolglos eine Zahlungsaufforderung mit Einzahlungsschein zugesandt hat. SOWACOM kann ab der 2. Mahnung und den damit verbundenen manuellen Aufwänden eine Umtriebsgebühr von CHF 5, nach der 3. Mahnung eine Umtriebsgebühr von CHF 50 erheben. SOWACOM behält sich das Recht vor, Inkassovorgänge an die Wirtschaftsauskunftei Creditreform Egeli Basel AG, Postfach, 4002 Basel weiter zu leiten.

7. Lieferung

Mit Entgegennahme der Bestellung und Senden der entsprechenden Auftragsbestätigung verpflichtet sich SOWACOM zur schnellstmöglichen Erbringung der Leistung. Der Kunde ist vertraglich verpflichtet, die Leistung abzunehmen. Im Falle einer Nichtlieferung steht dem Kunden frühestens vier Wochen nach dem vereinbarten Termin das Rücktrittsrecht zu. Bei einer Stornierung aufgrund Nichtlieferung erstattet SOWACOM dem Kunden bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück. Sonderbauten und Spezialanfertigungen, wie zum Beispiel individuell konfigurierte Personal Computer, können nach Abgabe der Bestellung nicht mehr annulliert werden. Alle voraussichtlichen Lieferzeiten können sich ohne Ankündigung ändern. Sie sind lediglich als grober Anhaltspunkt gedacht und nicht verbindlich. Insbesondere ist die automatisch generierte Bestellungsbestätigung nicht verbindlich, sondern soll lediglich dem Kunden anzeigen, dass seine abgegebene Bestellung bei SOWACOM eingetroffen ist. Alle Produkte, welche bei SOWACOM nicht ab Lager verfügbar sind, müssen zuerst beim Hersteller oder Lieferanten bezogen werden. Ein Kaufvertrag steht daher unter der (auflösenden) Bedingung der Nichtbelieferung und wird bei Eintritt der Bedingung, d.h. bei feststehender Nichtbelieferung, aufgelöst. Wird ein Produkt nicht mehr hergestellt oder kann es von unserem Lieferanten nicht mehr geliefert werden, wird der Vertrag zwischen SOWACOM und dem Kunden automatisch aufgelöst. Der Erhalt der automatisch generierten Bestellungsbestätigung enthält keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich erhältlich ist bzw. geliefert werden kann. Sie zeigt dem Kunden lediglich an, dass die abgegebene Bestellung bei SOWACOM eingetroffen ist und somit der Vertrag zustande gekommen ist, welcher unter der auflösenden Bedingung der Nichtbelieferung steht. Alle Produkte, welche bei SOWACOM als "an Lager" verfügbar gekennzeichnet sind, sind bei SOWACOM grundsätzlich ab Lager verfügbar. Ein Kaufvertrag steht daher unter der auflösenden Bedingung, dass der Lagervorrat noch nicht aufgebraucht ist bzw. keine Fehlbestände vorliegen. Jede Haftung von SOWACOM wird für diese Fälle ausgeschlossen. Produkte, die dem Kunden geliefert werden, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von SOWACOM. Der Kunde räumt SOWACOM das Recht ein, einen Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen. Bei einer Vertragsauflösung (Stornierung) können dem Kunden die entstanden Kosten in Form einer Umtriebsentschädigung von 20% des Auftrages oder mindestens CHF 60.00 sowie der Wertverlust der Produkte seit dessen Bestellung verrechnet werden. SOWACOM kann zudem den Vertrag auflösen (stornieren), wenn der Käufer die Ware nicht innerhalb von zwei Wochen abnimmt. Transportschäden (sichtbare sowie verdeckte) und Falschlieferungen sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Sendung mitzuteilen. Das Gerät darf in diesem Fall nicht benützt werden. Entscheiden Sie sich für eine Bestellung per Postversand, wird die Ware gratis zu Ihnen nach Hause geliefert (Schweiz und Liechtenstein). Beim Palettenversand (z.B. Fernseher, grosse Drucker) vereinbart die Lieferfirma mit Ihnen telefonisch einen Termin für die Auslieferung. Eine Abholung an der Poststelle ist in diesem Fall nicht möglich. Lieferungen von Paletten an Destinationen, die vom Lieferanten nicht direkt angefahren werden können, werden bis zum nächstmöglichen Standort (z.B. Bergbahn-Talstation) transportiert. Von dort übernimmt ein Transporteur im Auftrag vom Lieferanten die Zustellung, was jedoch zu Lasten des Bestellers geht.

8. Garantie

SOWACOM verkauft ausschliesslich originale, fabrikneue Produkte von führenden Herstellern in Markenqualität. Da SOWACOM ihre Produkte nicht selbst herstellt, hat sie keinerlei Einfluss auf die Funktionalität des Produktes. Deshalb schliesst SOWACOM jegliche Gewährleistung für ihre Produkte aus, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln der SOWACOM vorliegt. SOWACOM erteilt jedoch ihren Kunden die Vollmacht, ihre Gewährleistungsrechte gegenüber den Herstellern auszuüben. Zusätzlich erbringt SOWACOM für ihre Kunden die Dienstleistung, bei einer Ausübung der Gewährleistungsrechte gegenüber den Herstellern, die Produkte des Kunden den Herstellern bzw. Servicepartnern einzuschicken. Diese Dienstleistung wird ausschliesslich am Domizil von SOWACOM erbracht, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Angaben über das Vorgehen bei einer Inanspruchnahme dieser Dienstleistung werden unter "Service und Support" auf der Website publiziert, können aber jederzeit und ohne Voranmeldung ändern. Kann ein Gerät weder repariert noch ausgetauscht werden, so erhält der Kunde eine Vergütung in der Höhe des Zeitwerts des Produktes. Erhebt der Hersteller bzw. Servicepartner im Falle einer Reparatur ausserhalb der Garantiepflicht Kosten, fallen diese zu Lasten des Kunden. In der Regel wird dem Kunden bei abgelehnter Garantie ein Kostenvoranschlag unterbreitet, mit den Optionen: "Reparatur durchführen", "Gerät unrepariert retournieren", "Gerät entsorgen". Meistens sind alle drei Optionen kostenpflichtig. Falls SOWACOM der Ansicht ist, dass eine Gewährleistung des Herstellers wahrscheinlich ist, kann SOWACOM dem Kunden einen Voraustausch des Produktes gewähren, d.h. SOWACOM übergibt dem Kunden ein gleiches Produkt. Dieser Voraustausch, welcher ausschliesslich im Ermessen von SOWACOM steht, erfolgt unter der (aufschiebenden) Bedingung, dass der Hersteller tatsächlich die Gewährleistung für das eingeschickte Produkt übernimmt. Somit erlangt der Kunde erst im Zeitpunkt der effektiven Gewährleistung des Herstellers das Eigentum am vorausgetauschten Produkt. SOWACOM ist berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen.

9. Warenrücksendungen

Die Rücksendung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden an den jeweils von SOWACOM bekannt gegebenen Rücksendeort. Der Kunde ist für fachgerechten und versicherten Transport verantwortlich. Der Rücksendung muss ein ausführlicher Fehlerbeschrieb sowie eine Kopie der Kaufrechnung beigelegt werden. Geräte, welche zur Ausübung der Gewährleistung gegenüber dem Hersteller eingesendet werden, jedoch nicht unter die Garantie fallen oder nicht bei SOWACOM gekauft wurden, kann SOWACOM auf Kosten des Absenders zurücksenden oder deren Annahme verweigern. Bei Geräten, welche keine feststellbaren Fehler aufweisen oder der Mangel nicht unter die Garantie des Herstellers fällt, wird eine Überprüfungs- bzw. Bearbeitungspauschale verrechnet. Wird ein Datenträger oder ein kompletter Personal Computer zur Reparatur SOWACOM übergeben, so trägt der Kunde in jedem Falle die volle Verantwortung für die enthaltenen Daten sowie für eine ordentliche Datensicherung oder Löschung vor der Übergabe. Für Datenverluste kann SOWACOM nicht haftbar gemacht werden.

10. Umtausch, Rückgabe

Die Rückgabe von Produkten ist grundsätzlich nicht möglich. Nur ausnahmsweise und nach Absprache mit SOWACOM kann eine Rückgabe erfolgen. Als Preisbasis für alle Rückgaben und Umtausche gilt immer maximal der aktuelle Preis, der am Tage der Rückgabe oder des Umtausches gültig ist. Produkte, die speziell für den Kunden bestellt wurden, sowie individuell konfigurierte Personal Computers sind von der Rückgabe oder des Umtausches gänzlich ausgeschlossen.

 

11. Haftung

SOWACOM verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur sorgfältigen Erbringung der Leistungen gemäss diesen AGB und den übrigen Vertragsbestimmungen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind gegen SOWACOM, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt, und gegen die Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen von SOWACOM, gänzlich ausgeschlossen. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung oder Leistungsausfall ergeben, ist ausgeschlossen.

12. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

SOWACOM behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit abzuändern. Änderungen der AGB werden dem Kunden rechtzeitig unter Bekanntgabe des Gültigkeitsbeginns per E-Mail mitgeteilt. Wegen ungenügender Benachrichtigung oder Nichterhalten des E-Mails mit dem Verweis auf die AGB-Änderungen kann SOWACOM nicht belangt werden. Für Kaufbestellungen, die zeitlich vor dem Inkrafttreten der geänderten AGB und die durch eine Auftragsbestätigung von SOWACOM Verbindlichkeit erlangt haben, gilt auch nach Inkrafttreten der geänderten AGB die bisherige AGB.

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit SOWACOM ist - unter Vorbehalt abweichender zwingender Gerichtsstände des Bundesrechts - Liestal. Der Vertrag untersteht dem Schweizer Recht (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts/CISG). Januar 2016

 

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